Toleranzen mit Verschleißgrenzen

Allgemeines:
Der Begriff Verschleißgrenze ist in seiner Anwendung so zu verstehen, daß Teile, welche sich dem angegebenen Wert nähern oder ihn erreichen, bei der Überholung nicht mehr eingebaut werden sollen. Bei der Feststellung der Verschleißgrenze von Kolben und Zylindern ist der Ölverbrauch des betreffenden Motors zu berücksichtigen.


Bremsen / Räder
Beim Einbau (neu)
Verschleißgrenze
1
 
 
 
 
 
Hauptbremszylinder, Kolbendruckstange gemessen von der Spitze bis Anschlag Mutter
a) bis Fahrgest.-Nr. 167889:
22,02 mm Durchmesser..........
b) ab Fahrgest.-Nr. 167890:
19,05 mm Durchmesser..........



Länge

Länge



62-63 mm

52-53 mm
2
 
 
 
 
Radbremszylinder, vorn..........
hinten:
a) bis Fahrgest.-Nr. 167889..........
b) bis Fahrgest.-Nr. 397022..........
c) ab Fahrgest.-Nr. 397023..........
Durchmesser

Durchmesser
Durchmesser
Durchmesser
19,05 mm

19,05 mm
15,87 mm
17,45 mm
3
Bremslichtschalter, Kontaktschluß bei..........
Öldruck
3,5-8,0 atü
4
 
 
 
 
Bremstrommeln..........
 
 
 
 
Seitenschlag
Höhenschlag
Wandstärke
Innendurchmesser
Konizität
max. 0,25 mm
max. 0,25 mm
5,25-4,90 mm
230,0 + 0,2 mm
max. 0,1 mm
0,35 mm
0,25 mm
4,0 mm
231,5 mm
 
5
 
 
Bremsbelag..........
Übergröße..........
 
Stärke
Stärke
Breite
4,0-3,8 mm
4,5-4,3 mm
30 mm
2,7 mm
3,2 mm
 
6
 
Scheibenrad..........
 
Höhenschlag
Seitenschlag
max. 1,5 mm
max. 1,5 mm
7
 
 
Spur der Hinterachse bei vorschriftsmäßiger Federstrebeneinstellung und Leergewicht..........
 

Vorspur 1mm bis Nachspur 2,5 mm
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